Bankschließfächer in der Schweiz – gibt es noch Anonymität?

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Auch Interessenten aus der EU können in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen ein Bankschließfach zur Aufbewahrung von Vermögenswerten eröffnen. Die Eidgenossenschaft gilt traditionell als Beschützer persönlichen Eigentums und ist für ihre stabile Finanz- und Wirtschaftspolitik bekannt. Schweizer Bankschließfächer scheinen also ideal zur anonymen Wertlagerung zu sein. Tatsächlich?

Bankschließfächer in der Schweiz – gibt es noch Anonymität?
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Aufgrund der Negativzinspolitik entschließen sich immer mehr Schweizer Bürger, ihr Barvermögen vom Konto zu nehmen und stattdessen in einem Bankschließfach zu deponieren. Auch Kunden aus der Europäischen Union (EU) erscheint eine Lagerung von Edelmetallen, Bargeld und anderen Werten bei Banken im Drittstaat attraktiv. Denn anders als zum Beispiel in Deutschland führen Schweizer Institute kein Schließfachregister, das staatliche Stellen abrufen könnten.

Doch dafür gibt es in der Schweiz andere Bestimmungen, die sich nachteilig auswirken können. Wissenswert ist:

  • Was verbirgt sich hinter dem Automatischen Informationsaustausch?
  • Wird ein Konto bei der Bank benötigt und fallen hierfür Gebühren an?
  • Erhalten Mieter alle Schlüssel zu ihrem Schließfach?
  • Ist eine Versicherung inklusive?
  • Gibt es Einschränkungen bei den gelagerten Werten?


Erfahren Sie auf dieser Seite mehr zu Bankschließfächern in der Schweiz.

Kontoeröffnung, zusätzliche Gebühren und freigegebene Waren

Grundsätzlich sind den Schweizer Finanziers Kunden aus der ganzen Welt willkommen. Doch ganz gleich, ob Staatsbürger des Landes oder des Auslandes – zur Eröffnung eines Bankschließfachs benötigt jeder Mieter zunächst einmal ein Girokonto oder Sparkonto bei der betreffenden Bank. Dadurch ist das Kreditinstitut automatisch im Besitz der Kundendaten. Doch gerade, wenn es sich beim Anbieter nicht um die eigene Hausbank handelt, können zusätzliche Gebühren aufgerufen werden. Das bedeutet, es muss Geld als Pfand hinterlegt werden, welches der Mieter allenfalls für die jährlich im Voraus zu zahlende Schließfachmiete nutzen kann.

Gelagert werden darf hingegen so gut wie alles, was materiellen oder ideellen Wert besitzt: Edelmetalle, Schmuck, Bargeld, Wertpapiere, Kunstgegenstände oder Dokumente. Nicht erlaubt sind jedoch illegale, gefährliche oder verderbliche Waren wie Drogen, radioaktive oder explosive Stoffe. Manche Banken fordern vertraglich einen Nachweis über die Art der aufbewahrten Gegenstände oder verlangen eine Wertdeklaration.

Schließfachmiete, Schlüsselkaution, Zugang und Versicherungen

Die Jahresgebühren für Bankschließfächer lassen sich je Anbieter kaum vergleichen, weil es keine Standardgrößen gibt. Hinzu kommen die Gebühren für das Bankkonto, die bis zu mehrere hundert Franken pro Jahr betragen können. Größere Miettresore können sogar mehr als 10.000 CHF im Jahr kosten. Überdies verlangen einige Bankbetreiber für Kunden mit Wohnsitz außerhalb der Schweiz eine Schlüsselkaution, die vierstellig ausfallen kann. Dafür erhält der Kunde aber auch zwei Schlüssel pro Fach. Ein Schlüssel kann gegen eine Gebühr im Schlüsseldepot der Bank hinterlegt werden.

Der Zugang zu den streng gesicherten Tresorräumen ist meist nur während der klassischen Banköffnungszeiten und nach Anmeldung möglich. Doch allein können Schließfachkunden diese nicht betreten. Ein vorgeschalteter Schließmechanismus muss zunächst entsperrt werden und häufig lassen sich die Fächer nur mit zwei Schlüsseln durch den Bankmitarbeiter und den Kunden öffnen.

Eine Versicherung wird in einigen wenigen Fällen vonseiten der Banken angeboten und schließt nur den ohnehin seltenen Einbruchdiebstahl ein. Möchte der Mieter seine Inhalte auch gegen Feuer, Wasser, Vandalismus und Elementarschäden versichern, so ist dies meist nicht möglich.

Das Bankgeheimnis, der AIA und Meldepflichten

In der Schweiz wird entgegen zu anderen Ländern das Bankgeheimnis noch sehr hoch geachtet. Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass gar keine Daten weitergegeben werden. Das in Deutschland verbreitete Schließfachregister und das damit verbundene automatische Kontenabrufverfahren, ist zwar in der Schweiz nicht üblich, doch Banken unterliegen dem Automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA). Dabei handelt es sich um eine multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behören. Diese Bestimmung betrifft in erster Linie Bankkonten, jedoch keine Schließfächer. Existenz und Inhaltsinformationen (soweit bekannt) werden nicht weitergegeben.

Jedoch unterliegen Schweizer Finanzinstitute einer Meldepflicht. Bei einem begründeten Verdacht auf Steuervergehen (Gründung einer Briefkastenfirma), Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung müssen sie Finanzbehörden oder die Meldestelle für Geldwäscherei informieren und die Kundendaten zur Verfügung stellen.  

Bankschließfächer in der Schweiz – gibt es noch Anonymität?
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Die wichtigsten Punkte zu Bankschließfächern in der Schweiz

  • Schweizer Bankschließfächer eignen sich zur Unterbringung von Gold und Silber sowie Schmuck, Wertpapiere, Dokumente oder Kunstobjekte.
  • Auch Kunden aus der EU können ein Schließfach in der Schweiz anmieten.
  • Zur Eröffnung wird ein Bankkonto beim Anbieter benötigt. Für Fremdkunden können teilweise hohe Zusatzgebühren anfallen.
  • Mieter erhalten meist zwei Schließfachschlüssel, müssen aber eine hohe Kaution hinterlegen.
  • Der Zugang ist nur zu den Öffnungszeiten möglich. Für die Versicherung müssen Kunden selbst sorgen.
  • Der AIA schließt eine Übermittlung von Schließfachdaten aus. Jedoch besteht im Verdachtsfall (Geldwäsche, Steuerhinterziehung) eine Meldepflicht. Eine vollständige Anonymität ist ausgeschlossen.

Fazit: Schweizer Bankschließfächer sind unterm Strich teuer!

Wer als EU-Bürger alle Kosten für ein Bankschließfach in der Schweiz addiert, kommt schnell zu dem Schluss, dass die Lagerung von Edelmetallen oder anderen Werten insgesamt zu teuer wird. Denn neben Jahresmiete, Gebühren und Versicherung muss zudem der Aufwand für die Kontoführung (bis zu mehreren hundert Franken pro Jahr). Dies stellt ein erhebliches Manko dar, auch wenn Sicherheit und teilweise Diskretion, aber keine Anonymität gegeben sind.

Ordnen Sie die Vor- und Nachteile von Bankschließfächern in der Schweiz ein. Unsere Checkliste bringt den direkten Vergleich mit anderen Lagerformen.