Bankenunabhängige Schließfächer Edelmetallhändlern in der Schweiz

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Viele Edelmetallhändler in der Schweiz und in Liechtenstein bieten ihren Kunden bankenunabhängige Schließfächer zur Lagerung von Gold oder Silber an. In der Regel wird kein Konto bei einer Schweizer Bank benötigt, wodurch sich Kontoführungsgebühren sparen lassen. Dafür ist die Miete, die für ein privates Tresorfach aufgerufen wird, normalerweise deutlich höher als beim klassischen Bankschließfach.

Bankenunabhängige Schließfächer Edelmetallhändlern in der Schweiz
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Zum Schutz der Verkaufsware sind viele Schweizer Edelmetallhändler mit eigenen Tresoranlagen innerhalb ihres Ladengeschäfts ausgestattet. Das Sicherheitssystem kommt dabei nicht nur dem Handelslager zugute, sondern bei Bedarf ebenfalls der Kundschaft. Je nach Anbieter können Wertsachen aller Art oder lediglich Edelmetalle gelagert werden. Im Gegensatz zu Banken sind konventionelle Goldverkäufer nicht an gesetzliche Meldepflichten wie das deutsche Schließfachregister oder den automatischen Informationsaustausch (AIA) gebunden.

Bei der Beurteilung, welche Vor- und Nachteile Händlerschließfächer in der Schweiz bieten, können folgende Fragen helfen:

  • Wenn bankenunabhängig, wie erfolgt dann die Bezahlung der Miete?
  • Ist eine Versicherung im Mietpreis enthalten und bis zu welcher Höhe?
  • Muss Ware ausschließlich beim Anbieter gekauft werden und gibt es einen Mindestumsatz?
  • Erhalten Mieter alle Schlüssel zum Schließfach?
  • Wie ist der Zugang geregelt und ist eine Anmeldung erforderlich?


Die Antworten finden Sie auf dieser Seite.

Schließfachgrößen, Versicherungen und Bezahlmethoden

Die meisten Edelmetallhändler, die ihren Kunden Schließfächer zur Verfügung stellen, bieten diese in vielen verschiedenen Größen an. Sie eignen sich zur Lagerung von Edelmetallen (Achtung Gewichtsbeschränkung!), Schmuck, Dokumenten und anderen Werten. Häufig kann auch Bargeld untergebracht werden. Je nach Schließfachgröße fallen zwischen 300 und 3.500 Schweizer Franken für ein privates Schrankfach an. Wobei die Versicherung nicht immer inklusive ist oder nur Basisleistungen einschließt mit Höchstgrenzen von 25.000 bis 50.000 CHF. Gegen Aufpreise lassen sich auch Vollversicherungen mit höheren Schadenssummen abschließen.

Unterschiede zwischen Kunden aus der Schweiz oder aus anderen Ländern werden hingegen kaum gemacht. Allerdings ist die zur Verfügung stehende Anzahl an Schließfächern häufig begrenzt – da es sich lediglich um ein Nebengeschäft der eigentlichen An- und Verkaufsaktivitäten handelt. Daher kann es sein, dass nicht alle Schließfachgrößen verfügbar sind oder nur nach einer Wartezeit.

Zur Auswahl stehen meist verschiedene Bezahlarten. Neben klassischen Methoden wie Vorabüberweisung oder Lastschrifteinzug bieten einige Händler auch die Möglichkeit der Barzahlung an oder digitale Währungen wie Kryptogeld. Eine echte Anonymität besteht allerdings nur bei Cash-Zahlung, alle anderen Zahlungsmethoden lassen sich zurückverfolgen.

Lagerorte, Zugang und Schlüsselvergabe

Da stationäre Goldhändler auf Kundenströme angewiesen sind, befinden sich ihre Ladengeschäfte häufig in zentraler Innenstadtlage – zum Beispiel in Zürich oder Genf. Das ist jedoch für eine diskrete Lagerung nicht immer vorteilhaft, bei welcher Abgeschiedenheit durchaus wünschenswert sein kann – was auch zu einer höheren Sicherheit bei der Anlieferung der Wertgegenstände führt. Zudem ist der Zugang zum Schließfach meist nur während der Öffnungszeiten möglich. Wer auch außerhalb dieser Zeiten Gold oder Silber deponieren möchte, benötigt einen Termin. Außerdem muss in diesen Fällen mit hohen Aufpreisen gerechnet werden, da zusätzliches Sicherheitspersonal erforderlich ist. In aller Regel wird der Zutritt schriftlich festgehalten.

Die Schlüsselvergabe ist sehr unterschiedlich geregelt. Viele Anbieter geben nur einen Zweitschlüssel heraus und behalten selbst eine Version. Andere übergeben alle verfügbaren Schlüssel an den Mieter, doch es muss zuvor eine Sicherheitssperre geöffnet werden. Auch Doppelschloss-Systeme sind üblich. Es empfiehlt sich vorab genau nachzufragen und bei der Entscheidung die eignen Prioritäten zu berücksichtigen.

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Kaufzwang oder Mindestumsatz beim Goldhändler

Die hauseignen Schließfächer bei Schweizer Edelmetallanbietern sind häufig nur eigenen Kunden vorbehalten. Um dies sicherzustellen werden Neukunden mit einem Mindestumsatz konfrontiert. Ab Investitionssummen von 20.000 bis 30.000 Schweizer Franken kann ein Schließfach angemietet werden. Dabei müssen Anleger Münzen und Barren aus Gold, Silber oder anderen Weißmetallen direkt beim Anbieter erwerben – es besteht also ein Kaufzwang.

Liegen keine weiteren Bestimmungen vor, können auch bereits im Besitz befindliche Edelmetalle und weitere Werte im Safe hinterlegt werden. Ein sich anschließender, jährlicher Mindestumsatz ist nicht vorgesehen. Jedoch spricht sicher nichts dagegen, beim gleichen Anbieter zu kaufen, sofern Investitionen geplant sind und die gewünschte Ware geführt wird.

Gesetzliche Meldepflichten der bankenunabhängigen Anbieter

Wie eingangs bereits erwähnt, wird in der Schweiz kein Schließfachregister geführt, wie dies bei deutschen Banken gesetzlich vorgegeben ist. Überdies sind Edelmetallhändler nicht an den Automatischen Informationsaustausch (AIA) des Schweizer Bankensystems gebunden. Treten Unternehmen jedoch als Finanzintermediäre auf, die zum Beispiel im Auftrag ihrer Kunden Geld anlegen, gehören sie automatisch einer Selbstregulierungsorganisation an. Dahinter verbergen sich Aufsichtsorgane für den Nichtbankensektor, die nach Artikel 24 des Schweizer Geldwäschereigesetzes Überwachungspflichten wahrnehmen. Die Vereine unterstehen wiederum der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA.

Dadurch werden alle Dienstleistungen, die im Finanzbereich erbracht werden, erfasst und die zugehörigen Daten gespeichert. Beauftragt ein Kunde also einen Finanzintermediär für ihn Gold oder Silber zu kaufen und zu lagern, ist die Transaktion jederzeit rückverfolgbar. Es besteht zudem die Gefahr, dass über diesen Weg auch private Kaufabschlüsse in das Registrierungsverfahren einfließen.

Übersicht bankenunabhängige Schließfächer bei Edelmetallhändlern in der Schweiz

  • Für die Eröffnung eines Schließfachs bei Schweizer Goldhändlern ist kein Bankkonto erforderlich.
  • Bei vielen Anbietern kann der jährliche Mietzins auch mit Bargeld bezahlt werden.
  • Relativ neu ist die Bezahlung durch Kryptowährungen.
  • Ladenlokale befinden sich häufig in Innenstadtlage. Der Zugang ist nur innerhalb der Geschäftszeiten möglich.
  • Neukunden müssen mit Mindestumsatz und Kaufzwang rechnen, wenn sie ein Schließfach bei einem Händler mieten möchten.
  • Traditionelle Edelmetallhändler unterliegen keinen Meldepflichten in der Schweiz, Finanzintermediäre sehr wohl.

Fazit: Angebote und Verträge genau prüfen!

Schweizer Edelmetallhändler als private Schließfachanbieter bestechen durch ihre Unabhängigkeit von Bankensystemen – vorausgesetzt, sie ermöglichen Barzahlung. Teilweise hohe Mietpreise und die Kundenauswahl durch Mindestinvestitionen stellen jedoch erhebliche Nachteile dar. Sind die Goldhändler gleichzeitig Finanzdienstleister, kann zudem Diskretion nicht mehr gewährleistet werden. Deshalb sollten Angebote und Schließfachverträge vor dem Abschluss genau geprüft werden.

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