Das passiert mit Ihrem Bankschließfach beim Bankkonkurs: Gibt es eine bessere Alternative zum Schließfach bei der Bank?

In Schliessfächern lässt sich unter anderem gut Bargeld einlagern – ©Gina Sanders  – stock.adobe.com

Die Nachfrage nach Schließfächern ist seit Jahren unverändert hoch. Gefragt sind hier unter anderem Bankschließfächer, in denen sich nicht nur Edelmetalle wie Gold und Silber, sondern auch wichtige Dokumente lagern lassen. Doch was passiert mit dem angemieteten Bankschließfach und dessen Inhalt eigentlich im Fall eines Bankkonkurses? Zwar ist es bislang bei uns nicht häufig geschehen, dass ein Kreditinstitut in eine derartige Situation geraten ist. Allerdings gibt es dennoch einige Beispiele, aus denen Schließfachinhaber und Interessenten Lehren ziehen sollten. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und skizzieren eine mögliche Alternative zu einem Schließfach bei der Bank.

Wer darf Bankschließfächer und deren Inhalt bei einem Bankkonkurs verwerten?

Die guten Nachrichten zuerst: Der Inhalt Ihres Bankschließfachs bleibt auch bei einem Konkurs der Bank Ihr Eigentum. Das Bankschließfach und dessen Inhalt werden somit insbesondere auch nicht Teil der Konkursmasse. Dementsprechend dürfen der oder die Konkursverwalter den Schließfachinhalt auch nicht verwenden, um damit die Verbindlichkeiten der Bank gegenüber Dritten zu tilgen oder mit dem Verwertungserlös Gläubiger des Kreditinstituts zu befriedigen. Sie müssen sich – anders als etwa bei Guthaben auf den Konten bei der Bank – auch nicht auf den Schutz durch die Einlagensicherung verlassen.

Illustration einer modernen Tresortüre
Bei einem Bankkokurs ist der Zutritt zu Schliessfächern über längere Zeit stark eingeschränkt
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Ändert sich die Situation, wenn Sie Schulden bei der Bank haben?

Falls Sie Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut haben, das in Konkurs geraten ist, kann sich die Situation allerdings zu Ihrem Nachteil ändern. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass es sich nicht um Schulden handeln muss, die direkt mit dem Schließfach zusammenhängen – etwa, weil Sie mit der Zahlung der Schließfachmiete im Rückstand sind. Relevant sind auch Verbindlichkeiten gegenüber der Bank, die aus ganz anderen Bereichen stammen. Hier kann das Spektrum von nicht bezahlten Kontoführungsgebühren über ausstehende Tilgungen für Kredite bis zu einer Hypothek, bei der in finanzielle Schieflage geratenen Bank reichen. In diesen Fällen sind der oder die Konkursverwalter im äußersten Fall berechtigt, Schließfächer im Beisein der Kunden oder eines Notars öffnen zu lassen und deren Inhalt zu verwerten, um mit dem Erlös die offenen Verbindlichkeiten gegenüber der Bank zu begleichen.

Welche Beeinträchtigungen drohen Mietern eines Bankschließfachs bei einem Bankkonkurs sonst noch?

Bei einem Bankkonkurs könnten Schließfachmieter gemäß den bisherigen Ausführungen eigentlich relativ gelassen bleiben, solange Sie keine Schulden gegenüber der Bank haben. Schließlich wird der Schließfachinhalt nicht Teil der Konkursmasse und bleibt Eigentum des Kunden. Allerdings haben wir einige Aspekte bisher ausgeklammert: Eigentum schließt insbesondere nicht immer die Möglichkeit des Zugriffs ein. Das hat nichts mit bösem Willen zu tun. Der oder die Konkursverwalter haben im Konkursfall einfach oft zunächst andere Dinge zu tun, als sich um die Belange der Schließfachkunden zu kümmern. Das ist vor allem dann der Fall, wenn es sich um Kreditinstitute mit weitverzweigten Geschäftsbeziehungen handelt. Sind dann doch die Mieter von Schließfächern an der Reihe, ist zunächst zu prüfen, ob in irgendeiner Form Verbindlichkeiten gegenüber der Bank bestehen. Das kostet weitere Zeit. Während der Abwicklung des Konkurses kann der Zugriff auf Schließfächer somit stark eingeschränkt sein. Das ist häufig kein Fall von Tagen oder Wochen, sondern von Monaten oder sogar Jahren. Ein Beispiel dafür war im Jahr 1991 die Pleite der Spar- und Leihkasse Thun in der Schweiz. Hier nahm die Liquidation mehr als vierzehn Jahre in Anspruch.

Bankenunabhängige Schließfächer als Alternative zu Bankschließfächern

Eine interessante Alternative könnte ein bankenunabhängiges Schließfach sein. Hier sind Unternehmen empfehlenswert, die sich komplett auf die Lagerdienstleistung konzentrieren, sodass selbst im Konkursfall eine schnelle Abwicklung und bessere Zugriffsmöglichkeiten gewährleistet sind. Das ist beispielsweise bei Schließfächern, die Edelmetallhändler ihren Kunden offerieren, nicht der Fall. Denn hier könnte die im Vordergrund stehende Handelstätigkeit die Abwicklung im Konkursfall verzögern und damit den Zugriff der Schließfachmieter auf ihren Schließfachinhalt erschweren. Zudem sollte das Lagerunternehmen ein schlüssiges Sicherheitskonzept bieten und über eine langjährige Erfahrung verfolgen. Ein Anbieter, der alle diese Kriterien erfüllt, ist etwa Swiss Gold Safe. Das Schweizer Unternehmen offeriert bereits seit dem Jahr 2006 die Hochsicherheitsverwahrung von Wertgegenständen. In diesem Zusammenhang stehen Kunden sowohl Schließfächer in der Schweiz als auch Schließfächer in Liechtenstein zur Verfügung, die verkehrstechnisch gut zu erreichen sind. Auch hier würden im unwahrscheinlichen Fall eines Konkurses Schließfachinhalte natürlich nicht Teil der Konkursmasse. Als reiner Lageranbieter muss das Unternehmen außerdem Kundendaten nicht weitergeben, während Banken dazu im Rahmen des Kontenabrufverfahrens gezwungen sind. Neben der damit verbundenen höheren Diskretion ist der Versicherungsschutz ein weiterer Vorteil. In der Basismiete ist hier nämlich bereits eine kostenfreie Versicherung enthalten, die eine Deckungssumme in Höhe von 25.000 Schweizer Franken bietet und sich gegen einen geringen Aufpreis aufstocken lässt. Banken offerieren hingegen oft keine kostenlose Basisversicherung.

Das sollten Mieter eines Bankschließfachs wissen: